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Ansprüche

Ein Anspruch legt fest, wie viel Zeit dir für eine bestimmte Abwesenheitsart in einem bestimmten Zeitraum zusteht – zum Beispiel „200 Stunden Ferien für das Jahr 2026“.

Der Anspruch ist die Grundlage des zugehörigen Saldos: Er ist die Gutschrift, von der deine erfassten Abwesenheiten abgezogen werden. Ohne Anspruch gibt es nichts zu beziehen.

Saldo = Übertrag aus dem Vorjahr + Anspruch − bezogene Abwesenheiten ± Korrekturen und Auszahlungen

Nicht jede Abwesenheitsart hat einen Anspruch. Für welche Arten ein Anspruch geführt wird, ist pro Mandant konfiguriert. Typisch sind Arten, bei denen ein Guthaben aufgebaut und wieder bezogen wird:

  • Ferien
  • Sabbatical

Für Abwesenheitsarten ohne Guthaben – etwa Krankheit oder Militärdienst – gibt es keinen Anspruch. Diese werden erfasst, ohne dass ein Vorrat aufgebraucht wird.

Ein Anspruch gilt immer für einen festen Zeitraum, definiert über ein Start- und ein Enddatum. Häufig ist das ein Kalenderjahr, es kann aber auch ein kürzerer Zeitraum sein – etwa das Eintrittsjahr ab dem Eintrittsdatum oder ein befristetes Guthaben für ein Vorhaben.

Ein Anspruch verlängert sich nicht von selbst. Für einen neuen Zeitraum wird ein neuer Anspruch erfasst.

Beginn und Ende richten sich dabei nach den Abrechnungsperioden: Ein Anspruch beginnt mit einer Periode und endet mit einer Periode. Ein Anspruch über einen einzelnen Tag oder mitten in einer Periode ist nicht möglich.

Der Grund liegt in der Saldenberechnung: Der Anspruch wird pro Periode angerechnet, und zwar nur für Perioden, die er vollständig abdeckt. Ein Anspruch, der mitten in einer Periode beginnt oder endet, würde für diese Periode gar nicht zählen.

Beginn und Ende richten sich dabei nach den Abrechnungsperioden: Ein Anspruch beginnt mit einer Periode und endet mit einer Periode. Ein Anspruch über einen einzelnen Tag oder mitten in einer Periode ist nicht möglich.

Der Grund liegt in der Saldenberechnung: Der Anspruch wird pro Periode angerechnet, und zwar nur für Perioden, die er vollständig abdeckt. Ein Anspruch, der mitten in einer Periode beginnt oder endet, würde für diese Periode gar nicht zählen.

Die Menge ist das Guthaben in Stunden und Minuten, das im Zeitraum zur Verfügung steht.

Für einen angebrochenen Zeitraum – zum Beispiel bei einem Eintritt oder Austritt mitten im Jahr – wird die Menge anteilig festgelegt. Wie anteilig gerechnet wird, ist von Betrieb zu Betrieb verschieden.


Ob ein nicht bezogener Rest am Ende des Zeitraums verfällt oder in den nächsten Anspruch mitgenommen wird, hängt von der Abwesenheitsart ab:

  • Mit Übertrag: Der Restbetrag wird übernommen und steht zusätzlich zum neuen Anspruch zur Verfügung.
  • Ohne Übertrag: Der Restbetrag verfällt, der neue Zeitraum startet mit dem neuen Anspruch.

Ferien werden häufig mit Übertrag geführt, damit Resttage nicht verloren gehen.


Auch das ist von der Abwesenheitsart abhängig:

  • Überzug nicht erlaubt: Du kannst nicht mehr beziehen, als dir zusteht. Eine Abwesenheit, die den Saldo ins Minus bringen würde, wird beim Erfassen abgewiesen.
  • Überzug erlaubt: Der Saldo darf negativ werden, zum Beispiel weil im weiteren Jahresverlauf noch Anspruch dazukommt oder ein Minus mit dem Folgejahr verrechnet wird.

Die Menge eines Anspruchs kann sich innerhalb des Zeitraums ändern – etwa wenn dein Ferienanspruch ab einem Altersjahr oder einem Dienstjahr-Jubiläum steigt. In diesem Fall bleibt sichtbar, welche Menge wann gegolten hat:

Gültig ab Gültig bis Menge
01.01.2026 30.06.2026 200:00
01.07.2026 31.12.2026 208:00

Der Saldo für die Zeit vor dem Stichtag bleibt dabei so, wie er damals berechnet wurde.

Wird ein Anspruch dagegen korrigiert, weil der bisherige Wert schlicht falsch war, gilt der neue Wert rückwirkend für den ganzen Zeitraum – dann gibt es nur einen Eintrag.


Unter Benutzerprofil → Ansprüche siehst du deine eigenen Ansprüche mit Zeitraum und Menge. Ein Klick auf einen Eintrag zeigt die Details und, falls sich die Menge während der Laufzeit geändert hat, den Verlauf.

Die Ansicht ist rein informativ – Ansprüche werden von der Personaladministration gepflegt.